Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leinenweberei Chur AG.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Leinenweberei AG Chur, Schlaf- und Liegezentrum, Schönbühlstrasse 4, 7000 Chur (nachfolgend «Leinenweberei Chur») gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Beratungsleistungen und allen sonstigen Leistungen der Leinenweberei Chur.
Die Leinenweberei Chur bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte an im Bereich Beratung, Lieferung und Montage von Heimtextilien, Betten, Matratzen, Einlegerahmen, Kissen, Duvets, etc. Zudem bietet die Leinenweberei Chur eine Bettfedernreinigung und Stickereien auf Textilien an.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Leinenweberei Chur geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Leinenweberei Chur. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme respektive Entgegennahme von Leistungen der Leinenweberei Chur sowie bei Vertragsschluss, diese AGB, einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Prospekt-, Werbematerial, technische Übersichten etc. von der Leinenweberei Chur sowie die Website leinenweberei.ch beinhalten Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Alle Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Änderungen der Dienstleistungen bleiben vorbehalten.
Offerten, Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster von der Leinenweberei Chur bleiben deren Eigentum. Die Leinenweberei Chur verfügt daran über das Urheberrecht. Diese Dokumente und Unterlagen dürfen Mitbewerbern ohne die Zustimmung von der Leinenweberei Chur nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF), inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer. Je nach Bezeichnung in der Offerte.
Die nachfolgend aufgeführten Liefer- und Montagekosten gelten generell. Die Leinenweberei Chur behält sich vor, in Einzelfällen individuelle Liefer- und Montagekosten zu erheben und in Rechnung zu stellen, insbesondere bei vorauszusehendem Mehraufwand (schlecht zugänglichem Liefer- und Montageort etc.). Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz. Ist die Lieferung und Montage nicht Teil der Offerte, gelten die angegebenen Preise ab Lager Leinenweberei Chur. Liefer- Versand- und Montagekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die Angebote von der Leinenweberei Chur stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Artikel zu kaufen oder zu bestellen. Mit dem Akzept oder der Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande. Getätigte Käufe und Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Artikel nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die Leinenweberei Chur berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Leinenweberei Chur eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Leinenweberei Chur ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von der Leinenweberei Chur zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von der Leinenweberei Chur angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist die Leinenweberei Chur berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Leinenweberei Chur eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Leinenweberei Chur ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
Der geschuldete Betrag wird mit Rechnungsstellung durch die Leinenweberei Chur und Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Die Rechnungen von der Leinenweberei Chur sind jeweils rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Die Leinenweberei Chur kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinse von 5 % pro Jahr erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit von Rechnungen nicht.
Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Leinenweberei Chur berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, bestellt Artikel nicht zu liefern und/oder sämtliche weitere Dienstleistungen nicht zu erbringen oder dies von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Die Leinenweberei Chur ist berechtigt, vom Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheitsleistung über die ganze (noch) geschuldete Auftragssumme zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist die Leinenweberei Chur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Leinenweberei Chur. Der Kunde ermächtigt die Leinenweberei Chur, auf seine Kosten die Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das öffentliche Register einseitig vorzunehmen und ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Die Leinenweberei Chur erbringt die mit dem Kunden vereinbarte Lieferung resp. Dienstleistung gemäss der vom Kunden angenommenen Offerte. Dabei garantiert die Leinenweberei Chur die fachgerechte Ausführung durch kompetente Mitarbeiter.
Falls unseren Monteuren keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Parkgebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Lieferort frei zugänglich ist. Mobiliar und Ähnliches hat der Kunde vorgängig zu entfernen. Bei Terminverschiebungen durch den Kunden gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zu seinen Lasten.
Die Leinenweberei Chur ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen. Bei Lieferverzögerungen ist die Leinenweberei Chur bemüht, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. Die Leinenweberei Chur ist berechtigt, wetterabhängig Termine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen werden wegbedungen.
Teillieferungen respektive Teilmontagen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen. Nutzen und Gefahr gehen nach erfolgter Montage durch die Leinenweberei Chur auf den Kunden über. Bei reinen Lieferungen ohne Montage gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Ist die Dienstleistung nicht möglich oder die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Dienstleistung oder der Lieferung, kann die Leinenweberei Chur den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Waren und die Umtriebe in Rechnung stellen. Die Leinenweberei Chur haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden. Ergibt sich bei der Prüfung durch die Leinenweberei Chur, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die Leinenweberei Chur die Umtriebe dem Kunden in Rechnung stellen. Bei Waren, welche die Monteure von der Leinenweberei Chur im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. Die Leinenweberei Chur ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Der Kunde hat am Abladeort dafür zu sorgen, dass die Ware sicher abgeladen und ohne Weiteres montiert werden kann (Zufahrt, Zugang zu Montagestellen, Stromanschluss). Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind die notwendigen Hilfskräfte nach Angaben von der Leinenweberei Chur auf Kosten des Kunden bereitzustellen.
Eine regelmässige Reinigung und richtige Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit von allen bei uns gekauften Produkten. Dabei müssen die Pflege und Verwendung der Produkte und Materialien entsprechend den Vorgaben erfolgen. Dem Kunden wird nahegelegt, diesbezüglich die Empfehlungen des Herstellers zu beachten.
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt bzw., sofern die Montage durch die Leinenweberei Chur erfolgt, bei der Abnahme zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von einem Tag seit Lieferung bzw. Abnahme an die Leinenweberei Chur gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist an die Leinenweberei Chur gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt.
Die Leinenweberei Chur erbringt ihre Dienstleistung mit aller notwendiger Sorgfalt und liefert Waren in einwandfreier Qualität. Abweichungen bei Inhalten, Massen, Dicken, Gewichten und bei Farben im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen, sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt die Leinenweberei Chur keine Gewährleistung. Bei den gelieferten Artikeln gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers, sofern diese länger ist als die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von der Leinenweberei Chur abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschossen sind auch die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen. Bei Mängeln aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt die Leinenweberei Chur jegliche Gewährleistung ab. Im Übrigen beträgt die Mängelrügefrist bei rechtzeitig gerügten Mängeln zwei Jahre (Beweislast beim Kunden). Es liegt im Ermessen von der Leinenweberei Chur, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur oder durch gleichwertigen Ersatz zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Leinenweberei Chur schliesst jede Haftung für Schäden, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Leinenweberei Chur und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Leinenweberei Chur haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Bei Schäden aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt die Leinenweberei Chur jegliche Haftung ab.
Gelieferte Ware, welche nicht Ihren Anforderungen entspricht, können Sie innert 14 Kalendertagen seit dem Erhalt, originalverpackt, ungebraucht und unter Vorlage des Kaufbeleges, bei der Leinenweberei Chur, Schönbühlstrasse 4, 7000 Chur, retournieren. Retouren sind vorher anzumelden, um vor dem Zurücksenden klären zu können, ob ein Umtauschrecht besteht. Dies geschieht am besten telefonisch unter 081 252 17 48 oder unter info@leinenweberei.ch. Die Kosten für die Rückgabe (Rücksendekosten) sind in jedem Fall vom Käufer selbst zu tragen.
Ausnahme bilden anderweitige Vereinbarungen zwischen der Leinenweberei Chur und dem Käufer. Für die Rückerstattung des Kaufpreises muss das Produkt mit unbeschädigter Originalverpackung und im neuwertigen, ungebrauchten Zustand mit dem vollständigen Zubehör zurückgegeben werden. In welcher Art eine allfällige Gutschrift erfolgt, liegt im Ermessen der Leinenweberei Chur.
Für Kerntausche bei Matratzen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers. Bei technischen Mängeln oder Mängel bezüglich der Qualität des Artikels gelten die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers. Einige neue Matratzen, insbesondere Schaumstoffmatratzen, können in den ersten Wochen riechen. Dieser Geruch stellt keinen Mangel dar, er verflüchtigt sich mit der Zeit wieder.
Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Gerichtsstand ist Chur, Schweiz.
Chur, 13. Juni 2024